Der Begriff Selbstbehalt im Schweizer Versicherungswesen

 

Wenn die Kosten für Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Medikamente etc. die Jahresfranchise übersteigen, dann werden alle weiteren Kosten zu 90% von der Krankenversicherung getragen. Die restlichen 10% sind der sogenannte Selbstbehalt und müssen vom Versicherungsnehmer getragen werden.

Der Selbstbehalt beträgt im Jahr insgesamt maximal 700,- CHF. Ist auch dieser schließlich überschritten, dann werden alle weiteren Kosten die danach anfallen zu 100% von der Versicherung getragen.

Das bedeutet als Grenzgänger müssen Sie im Jahr mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,-CHF rechnen, die sich aus den 300,-CHF Jahresfranchise und 700,- CHF Selbstbehalt zusammensetzt.

Der Begriff Franchise im Schweizer Versicherungswesen

 

Unter „Franchise“ versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart.

Für Grenzgänger die sich für eine Versicherung bei einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft entschieden haben, bedeutet dies i.d.R. folgendes: Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen Sie gemäß Gesetz (KVG) in jedem Kalenderjahr mindestens CHF 300.- der Kosten selbst übernehmen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Jahresfranchise.

Für Aufenthalter gilt, dass die Höhe der Franchise individuell festgelegt werden kann, so lange sie gemäß Gesetz (KVG) die Summe von mindestens 300,- CHF überschreitet.

Der Begriff Optionsrecht im Schweizer Versicherungswesen

 

Unter dem Optionsrecht versteht man das dreimonatige Wahlrecht der Grenzgänger aus Deutschland, durch dass Sie sich entscheiden können, ob Sie in die obligatorische Schweizer Krankenversicherung eintreten, oder sich von dieser befreien lassen und in Deutschland versichert sein möchten.

Das Formular Gre-1

 

Nachdem Sie sich mithilfe des Formulars S2-76 beim Finanzamt angemeldet haben, wird Ihnen dort eine Ansässigkeitsbescheinigung mit dem Grenzgängerfragebogen Vordruck "Gre-1" ausgestellt. Diese Bescheinigung müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz abgeben, wodurch sichergestellt wird, dass von Ihrem Lohn lediglich die Quellsteuer von 4,5% einbehalten wird.

Das Formular S2-76

 

Der Vordruck S2-76 ist ein Formular zur erstmaligen Anmeldung als Grenzgänger bei Ihrem zuständigen Finanzamt in Deutschland. Diesem ist dann noch ein Nachweis über die Höhe Ihres Lohns beizulegen. Und aufgrund dieser Angaben wird die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen für die Einkommensteuer berechnet.

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