Krankenversicherung für Grenzgänger

Seit Inkrafttreten der Bilateralen Verträge sind grundsätzlich auch Personen mit einem Arbeitsplatz in der Schweiz  und Wohnsitz in einem EU-Ausland krankenversicherungspflichtig in der Schweiz. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmebestimmungen: u. a. für Grenzgänger aus Deutschland, die sich auf Wunsch weiterhin in dem Land, in dem sich der Wohnort befindet, versichern können.

Der Grenzgänger hat folgende Wahlmöglichkeiten, sich zu versichern:

1. Gesetzliche Deutsche Krankenkasse
Einkommensabhängige Beitragszahlungen für Regelleistungen der gesetzlichen deutschen Krankenkassen. Der Höchstbetrag für Grenzgänger liegt ab dem 01.01.2013 incl. Pflegeversicherung bei 696,94 EUR monatlich.

2. Private Deutsche Krankenversicherung
Einkommensunabhängige Beitragzahlung. Sie bestimmen selbst den Beitrag durch Ihre Wahl der Tarife bzw. Leistungen. Die Beitragseinstufung erfolgt pro Person nach Alter und Geschlecht. Der Abschluss der Pflegeversicherung ist Pflicht.

3. Gesetzliche anerkannte Schweizer Krankenversicherung (nach KVG = Krankenversicherungsgesetz Schweiz)
Prämienhöhe unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, aber unterschiedlich je nach Schweizer Krankenkasse. Es ist keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen möglich. Eine Grundversorgung bei Behandlung in der Schweiz nach Schweizer Sozialrecht und in Deutschland nach deutschem Recht. Nur geringe Leistungen im Pflegefall.

AMEX & Zeller
Versicherungsmakler GmbH

Willhelmstraße 2
79379 Müllheim

Telefon: 07631 / 2512
Telefax: 07631 / 2501
E-Mail: info@amex-zeller.de